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Isar Rafting, Power Rafting und Schlauchbootfahren auf der Isar mit dem einheimischen Freizeitveranstalter aus Lenggries

  • nur 60 Km südlich von München entfernt !
  • Stündlich mit der Bahn erreichbar !
  • Wir liegen Bahnhofsnah !
  • Ausrüstung, Toiletten, warme Dusche, alles da!

 

ACHTUNG!

Anfragen/Buchungen sind über die Webseite snow-and-raft.de möglich!

Grundsätzlich können Sie über diese Webseite (isar-rafting.com) keine Anfragen oder Buchungen vornehmen.

Anmelden:
Wir senden Ihnen nach schriftlicher Anmeldung unsere Bestätigung zu. Damit ist die Buchung wirksam und verbindlich. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er mit den Bedingungen von Snow and Raft einverstanden ist und das er die Anmeldung im Namen und Vollmacht der Teilnehmer abgibt.

Zahlung:
Zur Buchung wird ein Terminsicherungsbetrag fällig, der dem Gesamtbetrag in voller Höhe angerechnet werden kann. Der Gesamtbetrag muss spätestens nach Beendigung der Tour beglichen sein. Falls der Bucher den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, wird dieser Betrag ersatzlos einbehalten.

Gesonderte Vereinbarungen bei Firmenveranstaltungen: Mindestens die Hälfte der Buchungssumme wird nach Zusendung der Bestätigung fällig. Die Restzahlung muss bis 14 Tage vor Veranstaltungstag stattfinden. Der Gesamtbetrag wird bei kurzfristigen Buchungen unter 14 Tagen sofort bei der Anmeldung fällig.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach gemeldeter Teilnehmerzahl, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Leistungen von Snow and Raft sind nach § 25 UmStG auf private Zwecke ausgelegt und unterliegen daher keiner Ausweisung der Umsatzsteuer. Ist ein solcher Ausweis erwünscht, wird dies vor der Buchung individuell vereinbart.

Falls der Termin wegen höherer Gewalt oder wegen behördlichen Sperrungen abgesagt werden muss, wird ein Ersatztermin vereinbart, wobei der Terminsicherungsbetrag, unter Abzug von uns entstandenen Kosten, dabei herangezogen werden kann.

Stornokosten:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstag werden 10%, vom 29. bis 15. Tag 30%, vom 14. bis 3. Tag 50% und vom 2. Tag oder bei Nichtantritt werden 95% des Tourpreises fällig. Wir nehmen dabei keine Rücksicht auf den Rücktrittsgrund.
Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie in einem Reisebüro oder bei der ERV bzw. Allianz abschließen.

Der Kunde kann jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Preises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann er wie oben beschrieben verlangen.

 

Rücktrittversicherung:
Für den Fall, dass Sie vor Ihrem Ausflug/Urlaub erkranken, haben Sie die Möglichkeit eine Reiseversicherung abzuschließen.
Unter folgender Internetadresse finden Sie alles weitere:

https://www.reiseversicherung.de/

Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen: 
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt, nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe  entstanden ist.

Der Veranstalter kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Leistung Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins, des Veranstaltung, des Ortes oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Veranstaltervertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Teilnehmer haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Preis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.

Allgemeine Teilnahme:
Es werden keine besonderen Kenntnisse zur Teilnahme an unseren Programmen benötigt. Jeder Teilnehmer an unseren Wasseraktivitäten muss schwimmen können. Kinder dürfen in Begleitung Ihrer Erziehungsberichtigten teilnehmen.

Fotos und Filmaufnahmen:
Foto- und Filmaufnahmen, die im Zusammenhang mit unseren Touren stehen, dürfen von uns zu Werbezwecken verwendet werden. Wiederspruch ist vor der Veranstaltung in Schriftform einzureichen.

Ersatzprogramme:
Wir führen unsere Programme bei jedem Wetter durch, insbesondere unsere Raftingveranstaltungen. Bitte sorgen Sie für ausreichend wetterfeste Kleidung. Bei witterungsbedingter Nichtdurchführung oder Teilbereichen der Veranstaltung führen wir nach Absprache vor Ort ein Ersatzprogramm durch. Ersatzprogramme führen zu keiner Änderung in der Rechnungsstellung oder Preisänderung.

Absagen durch den Veranstalter:
Es liegt alleine im Entscheidungsbereich des Veranstalters, ob wegen Wetter oder Wasserstand die Tour geändert oder abgesagt wird. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart, welcher im Zeitrahmen zur Nachholung des Termins im Zeitrahmen von 18 Monaten liegt.

Rafting-Gutschein:
Ein Rafting-Gutschein hat die Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellung. Er kann in diesem Zeitraum für Touren eingelöst werden die dem Kaufpreis entsprechen und gilt immer nur für eine Person. Eine Übertragung auf andere ist gestattet.

Haftung:

Wir haften für die gewissenhafte Abwicklung des Programmes. Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden ab dem einfachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen vom Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, haften wir bei Sachschäden bis zum einfachen des Veranstaltungspreises. Die Haftungssummen gelten je Kunde und je Veranstaltung. Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Betriebshaftplichtversicherungen für Schäden, die auf fahrlässige oder grob fahrlässige Handhabung unsererseits zurückzuführen sind.

Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe.

Reklamationen:
Bei Reklamationen wenden Sie sich an uns, Snow and Raft.
Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um für Abhilfe zu Sorgen.

Weiteres:
Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, bitten wir unsere Bucher vor Tourantritt rechtzeitig per Email über die endgültige Teilnehmerzahl Bescheid zu geben.

Haftungsausschluss
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
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